![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
| Anfangs November |
Orientierung der Eltern der 6.Klässler über den Übertritt |
| Januar bis April |
Die Lehrperson der 6. Klasse führt mit Eltern und Kind ein Übertrittsgespräch und füllt den Antrag zur Einstufung in die Sekundarschule A, B oder C aus. Der Antrag beruht auf der Gesamtbeurteilung des Kindes und beinhaltet neben der reinen Leistungsfähigkeit auch Angaben über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. |
| Ende April |
Einstufungsantrag der 6. Klasslehrkraft |
| Mai, Juni |
gem § 39 der Volksschulverordnung: 1.) Entscheide betreffend Übertritt an die Sekundarstufe werden anlässlich eines Gesprächs vorbereitet, an dem wenigstens die Klassenlehrperson und ein Elternteil teilnehmen. 2. Sind sich die Klassenlehrperson und die Eltern nicht einig, findet ein weiteres Gespräch stat, an dem auch die Schulleitung und eine Lehrperson der Sekundarstufe teilnehmen. 3.) Kann auch so keine Einigung erzielt werden, überweist die Schulleitung die Akten der für die Sekundarstufe zuständigen Schulpflege zur Entscheidung. 4. Die Zuteilung zu einer der Abteilungen erfolgt auf Grund einer Gesamtbeurteilung. |
| Anfang Juni |
Entscheid der Sekundarschulpflege über die Zuteilung zur Sek A, B oder C. |
| vor Sommerferien | Klassenzuteilung der neuen Schülerinnen und Schüler. |